Der Verein hat den Zweck, die Rechte und Interessen der selbständigen Vertriebspartner für Lotto und Toto gegenüber den Vertragspartnern und anderen wahrzunehmen und zu vertreten, sowie die Mitglieder in allen einschlägigen Fragen zu beraten.
Mitglied kann werden, wer selbständig in der Lotto-Toto Vertriebsorganisation tätig ist. Die Mitgliedschaft setzt einen Aufnahmeantrag voraus. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung einer Aufnahme steht dem Betroffenen Beschwerde an den Beschwerde- und Schlichtungsausschuss zu.
Personen, die sich um den Verein oder den Berufsstand der Verkaufsstelleninhaber besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
Der Vorstand kann in Ausnahmefällen auch Fördermitglieder aufnehmen. Laden Sie sich hier die gesamte Satzung des HLTV herunter.
Gemeinsam
für Lotto in Hessen!
UNSER TEAM
